Sachkundenachweis

Warum: Weil es das Gesetz fordert.

Gemäß Oö. Hundehaltegesetz §3 und der Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung:
Alle Hundehalter/in müssen vor Anschaffung eines Hundes eine mindestens zweistündige theoretische Ausbildung absolvieren, in der sie über die Hundehaltung inkl. Tierschutz aufgeklärt werden.

Befreit sind jene Personen, die den Nachweis einer bereits mit einem Hund absolvierten Ausbildung und abgelegten Prüfung gemäß § 4 Abs.1 (BGH 1 od. BH 1, Brauchbarkeitsprüfung, Leistungsprüfungen des Jagdgebrauchshundeverbandes ) erfolgreich abgelegt und vorlegen können gelten als Nachweis der allgemeinen Sachkunde!

Wir, der Schäferhundeverein Schärding sind eine vom Amt der oberösterreichischen Landesregierung autorisierte Ausbildungsstelle und daher befugt den ab 1. Juli 2003, für neue Hundehalter vorgeschriebenen „Allgemeinen Sachkundenachweis“ (gemäß §3 der Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung ) auszustellen.

Wo: Im Vereinsheim des SVÖ Schärding beim Abrichteplatz in Schärding Allerheiligen
(zwischen Prambrücke und Unimarkt)

Wann: Momentan sind keine Termine geplant